R. Weber Gmbh - Versicherungsmakler - Feldkirchen/München

Haftungspolice für Zoll und Verbrauchssteuern (Zollpolice)

Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Speditions-Haftungsversicherung können auf Grund Vereinbarung alle dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung erteilten Zollaufträge zur Durchführung von Zollabfertigungen jeglicher Art, einschließlich IT-gestützter Zollabwicklungen,
wenn sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsvertrag (Fracht-, Speditions- und Lagerverträge im Sinne des HGB) stehen
oder ohne Übernahme der Verpflichtung zur Besorgung oder Durchführung der Beförderung der Sendung, die Eröffnung eines gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahrens zum Inhalt haben.
In der Vergangenheit musste ich die Erfahrung machen dass die üblichen Versicherungssummen in einigen Fällen nicht ausreichen wenn hochwertige Waren befördert werden. Es ist daher ratsam wenn Sie die von Ihnen auf den Transportweg gebrachten Werte und die daraus möglichen Haftungssummen überprüfen.
Sollten Sie feststellen dass die Summen nicht mit Ihrer Police übereinstimmen besteht Handlungsbedarf.


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Noch einfacher geht es nicht.