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R. Weber Gmbh - Versicherungsmakler - Feldkirchen/München KLEINTRANSPORTE MIT ZULÄSSIGEM GESAMTGEWICHT UNTER 3,5 t. Keine gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5 t (§ 7a GüKG). Die Haftung bei Beförderung auf der Straße, (mit der Bahn, auf Binnengewässern, mit Luftfahrzeugen) regelt sich auch nach §§ 407 - 450 HGB Lassen Sie uns einfach miteinander reden: 089 710 48 390 oder Rückruf per Mail anfordern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||