R. Weber Gmbh - Versicherungsmakler - Feldkirchen/München

KLEINTRANSPORTE MIT ZULÄSSIGEM GESAMTGEWICHT UNTER 3,5 t.

Keine gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5 t (§ 7a GüKG).
Die Haftung bei Beförderung auf der Straße, (mit der Bahn, auf Binnengewässern, mit Luftfahrzeugen) regelt sich auch nach §§ 407 - 450 HGB

Lassen Sie uns einfach miteinander reden:
089 710 48 390 oder
Rückruf per Mail anfordern