R. Weber Gmbh - Versicherungsmakler - Feldkirchen/München

FRACHTFÜHRERVERSICHERUNG NATIONAL

Gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t (§ 7a GüKG)
Haftung bei Beförderung auf der Straße, (mit der Bahn, auf Binnengewässern, mit Luftfahrzeugen) nach
§§ 407 - 450 HGB

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