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R. Weber Gmbh - Versicherungsmakler - Feldkirchen/München CMR-VERSICHERUNG Versichert die Haftung des Frachtführers aus Frachtverträgen mit LKW im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie gilt immer nur dann wenn der Abgangs- oder Empfangort in einem der Zeichnerstaaten der CMR liegt. Zeichnerstaaten sind Stand: 13.11.2008: Albanien, Armenien, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Syrien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland, Zypern. Die Entschädigung darf jedoch 8,33 Rechnungseinheiten (SZR/Sonderziehungsrechte Kurs unter Links zu finden) für jedes fehlende Kilogramm des Rohgewichts nicht übersteigen. Lassen Sie uns einfach miteinander reden: 089 710 48 390 oder Rückruf per Mail anfordern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||